Die Patientenanwaltschaft ist für Krankenhäuser, Pflegeheime, Ambulatorien, niedergelassene Ärzte und verschiedenste Sozialeinrichtungen im Land Vorarlberg zuständig.
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Wir sind außergerichtlich tätig und unterstützen Sie in
Konflikt- und in Schadensfällen. Kern unserer Tätigkeit ist die Schadensregulierung bei Behandlungsfehlern, aber auch die Qualitätssicherung. Nach Anforderung der Krankenunterlagen, Prüfung derselben und allenfalls Einholung eines unabhängigen Gutachtens versuchen wir, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. In manchen Fällen wird darüber hinaus noch die Schiedskommission des Landes Vorarlberg angerufen oder es wird eine Entschädigungs-möglichkeit aus dem Patientenentschädigungsfonds geprüft. Ent-schädigungen aus dem Fonds sind nur im Krankenhausbereich möglich.